Cookies: Checkliste für Ihr Unternehmen Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten auch für Datenverarbeitungen auf Webseiten. Das sollten Sie bei Cookies beachten: Deutliche Überschriften Angemessene optische Gestaltung Gleichwertige Möglichkeit der Ablehnung Klaren und wahren Zweck der Datenverarbeitung nennen Es wird sowohl über Cookies als auch über die Verarbeitungen informiert Keine
Hackerangriffe auf Unternehmen: Das müssen Sie auf jeden Fall tun! Hacker werden gegenüber Unternehmen zunehmendaggressiver und rücksichtsloser. Dabei werden unter anderem besonders sensible Daten gestohlen. Viele Unternehmen unterschätzen die Gefahr dieser Angriffe, weil sie sich durch ihre IT-Abteilung besonders geschützt fühlen – dies ist aber ein fataler Irrtum. Eine besonders
Interessenskonflikte beim Datenschutzbeauftragten: Wie vermeiden Sie das Bußgeld Datenschutzbeauftragte dürfen sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, denn so sind deren Unabhängigkeit und Neutralität nicht sichergestellt. Interessenkonflikte sind Konflikte, die durch das Zusammentreffen gegensätzlicher Interessen, anderer Funktionen, Aufgaben oder Verantwortlichkeiten des/der Datenschutzbeauftragten entstehen. Oft hat die Situation ihren Ursprung im unterschiedlichen
Videoüberwachung öffentlicher Räume Die Anforderungen an die Videoüberwachung für den öffentlichen Raum sind hoch. So muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten immer eine Zweckbindung vorhanden sein und auf den Grundsatz der Datensparsamkeit geachtet werden. Checkliste für die datenschutzkonforme Videoüberwachungen: Zweckbindung und Grundsatz der Datenminimierung müssen eingehalten werden! Videoüberwachung muss transparent
Wann darf ich per WhatsApp mit meinen Kunden kontaktieren? Mit der Registrierung bei WhatsApp werden alle Ihre Kontakte automatisch an WhatsApp, und seit 1. Februar 2021 an die neue Konzernmutter Facebook, gesendet. Wenn Sie WhatsApp datenschutzkonform einsetzen wollen, sollten alle Ihre Kunden Ihnen gegenüber in die Datenübermittlung wirksam einwilligen. Ohne
Das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und DS-GVO Das Ziel des neuen Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) ist die Verbesserung von Qualität der medizinischen Versorgung sowie Erhöhung der Patientensicherheit. Die Digitalisierung im Hinblick auf die elektronische Patientenakte im Zusammenspiel mit dem PDSG ermöglicht eine schnellere und effizientere Behandlung der Patienten. Grundlegend dreht sich das neu entworfene