Das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und DS-GVO

Das Ziel des neuen Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) ist die Verbesserung von Qualität der medizinischen Versorgung sowie Erhöhung der Patientensicherheit. 

Die Digitalisierung im Hinblick auf die elektronische Patientenakte im Zusammenspiel mit dem PDSG ermöglicht eine schnellere und effizientere Behandlung der Patienten. 

Grundlegend dreht sich das neu entworfene Gesetz um die Konzipierung der elektronischen Patientenakte (ePa). Für Patienten bedeutet das folgendes: 

  • ab 2022 lassen sich Impfausweis, Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern
  • eine Übertragung der ePA zwischen Krankenkassen ist ab 2022 möglich
  • Patienten können ab 2022 auf ihre eigene ePA zugreifen
  • Einlösen von E-Rezepten
  • Überweisungen können elektronisch übermittelt werden 

Einer der größten Unterschiede zwischen der DSGVO und dem PDSG ist, dass die DSGVO auch für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt und nicht nur für Verarbeitung von Patientendaten, wie das etwa PDSG regelt. 

Das System verknüpft Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Meldung des Datenschutzbeauftragten droht den Betreibern ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.

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