Interessenskonflikte beim Datenschutzbeauftragten: Wie vermeiden Sie das Bußgeld
Datenschutzbeauftragte dürfen sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden, denn so sind deren Unabhängigkeit und Neutralität nicht sichergestellt.
Interessenkonflikte sind Konflikte, die durch das Zusammentreffen gegensätzlicher Interessen, anderer Funktionen, Aufgaben oder Verantwortlichkeiten des/der Datenschutzbeauftragten entstehen. Oft hat die Situation ihren Ursprung im unterschiedlichen Status verschiedener Personen.
Zum Beispiel gab am 20. September 2022 die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit per Pressemitteilung bekannt, dass eine Tochtergesellschaft von einem E-Commerce-Konzern ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro erhielt.
Das Bußgeld wurde aufgrund eines Interessenkonfliktes des Datenschutzbeauftragten verhängt. In diesem Fall war die Person gleichzeitig Geschäftsführer von zwei Dienstleistungsgesellschaften, die im Auftrag genau jenes Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiteten, für das er als Datenschutzbeauftragter tätig war.
Dieses Urteil stellt unmissverständlich klar, dass die Anforderungen für eine wirksame Benennung eines Datenschutzbeauftragten sehr streng ausgelegt und hierbei keine Risiken eingegangen werden sollten.
Sind Sie sicher, dass es bei Ihrem Datenschutzbeauftragten keinen Interessenkonflikt gibt?
Kontaktieren Sie uns und wir überprüfen es gerne für Sie!