Cookies: Checkliste für Ihr Unternehmen

Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten auch für Datenverarbeitungen auf Webseiten.

Das sollten Sie bei Cookies beachten: 

  • Deutliche Überschriften
  • Angemessene optische Gestaltung
  • Gleichwertige Möglichkeit der Ablehnung
  • Klaren und wahren Zweck der Datenverarbeitung nennen
  • Es wird sowohl über Cookies als auch über die Verarbeitungen informiert
  • Keine Täuschung über Ausmaß der Verarbeitung
  • Drittstaatentransfer, insbesondere massenweise Datenverarbeitung in Drittstaaten aufgrund Einwilligung, ist nicht erlaubt
  • Freiwilligkeit der Einwilligung
  • Keine irreführende Auswahlmöglichkeiten
  • Aufrichtige Aussagen über die Sensibilität der Daten und über die Eingriffsintensität
  • Präzise Information in einfacher Sprache und vollständige Informationen
  • Ausreichende Information über die Verarbeitungen oder die Informationspflichten

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