Wann darf ich per WhatsApp mit meinen Kunden kontaktieren?
Mit der Registrierung bei WhatsApp werden alle Ihre Kontakte automatisch an WhatsApp, und seit 1. Februar 2021 an die neue Konzernmutter Facebook, gesendet. Wenn Sie WhatsApp datenschutzkonform einsetzen wollen, sollten alle Ihre Kunden Ihnen gegenüber in die Datenübermittlung wirksam einwilligen.
Ohne Rechtsgrundlage ist die Übermittlung Ihrer Kontaktdaten nicht zulässig. Die einzige in Betracht kommende Rechtsgrundlage ist die Einwilligung Ihrer Kunden.
Wenn Sie über die nötigen Einwilligungen verfügen, können Sie WhatsApp für Ihre geschäftliche Kommunikation nutzen.
Wer sich den Risiken bei dem Einsatz von WhatsApp nicht aussetzen möchte, kann auf Alternativen zurückgreifen.
Möchten Sie mehr zu diesem und anderen Themen bzgl. Datenschutz wissen?
Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 0561 499 43 847 oder per E-Mail office@gekkomed.de bei uns!