Will man ein DSGVO-konformes Kontaktformular erstellen, so ist es wichtig, dass direkt in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Website darüber informiert wird, welche Daten gesammelt werden und was mit den Daten gemacht wird. Darüber hinaus müssen Sie informieren, wie lange die Daten gespeichert werden und auf welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung beruht. 

Ein Kontaktformular ist grundsätzlich nur mit einer Nutzer-Einwilligung datenschutzkonform. Außerdem sollte das Kontaktformular möglichst transparent gehalten werden. Dies kann beispielsweise durch eine direkte Verlinkung der Datenschutzerklärung in dem Formular gewährleistet werden.  

Ist ein Kontaktformular auf der Webseite seitens des Unternehmens vorgesehen, so müssen zunächst einige wichtige Grundsätze der DSGVO berücksichtigt werden:

  • der Grundsatz der Datensparsamkeit: so wenig wie möglich Daten sparen.
  • Zweckbindungsprinzip: personenbezogene Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck benutzt werden.
  • Nach Erfüllung oder Wegfall des Zwecks ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die Daten entsprechend zu löschen.
  • Außerdem gilt die sogenannte Informationspflicht: vor der Speicherung von personenbezogenen Daten umfassend über Art und Umfang der Datenerhebung zu informieren.


Der Datenschutz sollte bei der Erstellung von Kontaktformularen oberste Priorität haben, da personenbezogene Daten abgefragt werden. Zudem drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder.

Haben Sie auf Ihre Website ein Kontaktformular? Sind Sie sicher, dass es datenschutzkonform ist?Unsere Datenschutz-Experte überprüfen Ihre Website gerne. Wir sind telefonisch unter 0561 499 43 847 oder per E-Mail: office@gekkomed.de erreichbar.