Das Recht auf Vergessen oder Löschung von personenbezogenen Daten
Das Recht auf Vergessenwerden wird in Art. 17 DSGVO geregelt und enthält vor allem Löschrechte und -pflichten.
Häufig wird von Patienten oder deren Angehörigen verlangt, gespeicherte personenbezogen Daten und Daten der besonderen Kategorie (Gesundheitsdaten!) umgehend zu löschen.
Jede betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke,
für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung
- Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch ein
Doch so einfach ist die Sache mit der Löschung von Daten auch nicht.
Da Sie untrennbar personenbezogene und Gesundheitsdaten speichern und verarbeiten,
ist eine sofortige Löschung nicht möglich!
Möchten Sie mehr zu diesem und anderen Themen bzgl. Datenschutz wissen?
Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 0561 499 43 847 oder per E-Mail office@gekkomed.de bei uns!