Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Datenschutzverstößen der GmbH

Die Verantwortung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen trägt der Geschäftsführer (Inhaber) oder der Vorstand des Unternehmens. Haftbar zu machen im Bereich von Datenschutzverstößen ist immer im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO der Verantwortliche.

In Betracht kommt eine Haftung des Geschäftsführers oder Vorstandes im Innenverhältnis, das heißt zwischen dem Verantwortlichen und dem Vorstand/Geschäftsführer. Diese Innenhaftung kann zu bejahen sein, wenn Vorstand/Geschäftsführer ihre Sorgfaltspflicht in der Unternehmensleitung verletzt haben. 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Vorstände und Geschäftsführer verantwortlicher Unternehmen auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. 

Beispiel einer persönlichen Haftung von Geschäftsführern nach DSGVO

Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2021 (4 U 1158/21) wurden ein GmbH-Geschäftsführer und die Gesellschaft selbst als Gesamtschuldner zur Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Dementsprechend haftet ein Geschäftsführer persönlich als Gesamtschuldner mit der Gesellschaft für Ansprüche aus Art. 82 DSGVO. Das Gericht stufte den Geschäftsführer neben der GmbH als eigenen datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 DSGVO ein. 

Der Geschäftsführer beauftragte einen Detektiv, um zu wissen, ob ob der Kläger in der Vergangenheit an möglichen strafrechtlich relevanten Handlungen beteiligt gewesen war. Das OLG Dresden stufte den Sachverhalt als Datenschutzverstoß ein. Bei der Beauftragung handelte der Geschäftsführer im Namen der beklagten GmbH. 

Die Datenverarbeitung verstoße gegen Art. 10 DSGVO, wonach eine Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten grundsätzlich nur unter behördlicher Aufsicht zulässig ist. 

Gerne unterstützen wir Sie zum Thema Datenschutz und begleiten Sie bei den einzelnen Prozessen und der Umsetzung, um etwaige Verstöße zu vermeiden. Hierzu können Sie ganz einfach mit unserem Datenschutzbeauftragten einen kostenfreien Beratungstermin unter 0561 499 43 847 vereinbaren.