Cookies: Checkliste für Ihr Unternehmen
Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten auch für Datenverarbeitungen auf Webseiten.
Das sollten Sie bei Cookies beachten:
- Deutliche Überschriften
- Angemessene optische Gestaltung
- Gleichwertige Möglichkeit der Ablehnung
- Klaren und wahren Zweck der Datenverarbeitung nennen
- Es wird sowohl über Cookies als auch über die Verarbeitungen informiert
- Keine Täuschung über Ausmaß der Verarbeitung
- Drittstaatentransfer, insbesondere massenweise Datenverarbeitung in Drittstaaten aufgrund Einwilligung, ist nicht erlaubt
- Freiwilligkeit der Einwilligung
- Keine irreführende Auswahlmöglichkeiten
- Aufrichtige Aussagen über die Sensibilität der Daten und über die Eingriffsintensität
- Präzise Information in einfacher Sprache und vollständige Informationen
- Ausreichende Information über die Verarbeitungen oder die Informationspflichten
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