Jede Datenschutzerklärung muss den Namen und die Kontaktdaten (Anschrift und E-Mail-Adresse) des Website-Betreibers enthalten. Sofern Sie über einen Datenschutzbeauftragten verfügen, müssen dessen Kontaktdaten (Anschrift und/oder E-Mail-Adresse) aufgeführt werden. Der Name des Datenschutzbeauftragten muss aber nicht genannt werden. Diese Informationen bauen Sie am besten am Anfang oder am Ende der Datenschutzerklärung ein.

Sie müssen den Besucher über alle Vorgänge aufklären, bei denen Sie dessen personenbezogene Daten verarbeiten. Personenbezogen sind alle Angaben, die Rückschlüsse auf eine konkrete Person erlauben. Das ist beim Namen oder der E-Mail-Adresse in der Regel der Fall. Aber auch IP-Adressen sind personenbezogene Daten, über dessen Verarbeitung aufzuklären ist.

Für jedes Tool auf Ihrer Website, das personenbezogene Daten verarbeitet, müssen separat folgende Angaben aufgeführt werden. Zum Beispiel immer dann, wenn Sie eine der folgenden Verarbeitungen durchführen:

  • Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten,
  • Recht des Besuchers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und das Widerrufsrecht,
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde,
  • Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung,
  • Recht des Besuchers auf Widerruf einer erklärten Einwilligung und
    die Umstände der Bereitstellung der Daten, unter anderem ob diese gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist
  • Die seperaten Angaben müssen mindestens den Zweck und die Rechtsgrundlage der
  • Datenverarbeitung erkenntlich machen.

Datenschutzerklärungen sollten von jeder Seite der Webseite aus abrufbar sein. Dazu platzieren Sie am Besten am Ende der Webseite (Footer) einen Link auf die Unterseite mit der Datenschutzerklärung, den Sie mit „Datenschutz“ benennen.

Haben Sie Fragen über Ihre Datenschutzerklärung? Unsere Datenschutz-Experte überprüfen Ihre Website gerne. Wir sind telefonisch unter 0561 499 43 847 oder per E-Mail office@gekkomed.de erreichbar.